Heilpraktikerleistungen und Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Meine Praxis für heilkundliche Psychotherapie ist nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen. Anders als psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten ist es mir nach geltendem Recht jedoch nicht möglich selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
Als KlientIn entrichtest du mein Honorar daher direkt an mich,  üblicherweise am Behandlungstag oder vorab. Du erhältst dann auf Wunsch über die erbrachte Leistung eine Rechnung nach dem kassenabrechnungstechnisch relevanten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Diese Rechnung kannst du dann bei deiner Krankenversicherung mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss.
Die GebüH ist für die tatsächliche Preisgestaltung von Heilpraktikern allerdings unverbindlich und aufgrund der aus dem Jahr 1985 stammenden Sätze völlig überholt. Die heute marktüblichen Honorare für heilkundliche Therapieleistungen liegen daher deutlich über dem GebüH-Mindestsatz, der von einigen Versicherern als einzig erstattungsfähig angesehen wird. Im Klartext bedeutet das für dich als KlientIn, dass du für den Differenzbetrag, der in jedem Fall bleibt, selbst aufkommst.


Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie sie von mir erbracht werden, werden von diesen Versicherungen daher in der Regel leider nicht erstattet. Nachfragen lohnt sich mitunter trotzdem. Der Wettbewerb der Kassen untereinander macht es immer häufiger möglich, dass Leistungen zumindest teilweise übernommen werden.

Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.  

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. 

 

Gute Gründe, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen

So angenehm es ist, wenn die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von deiner Krankenkasse übernommen werden, so unangenehm und teuer kann dir dies langfristig unter Umständen zu stehen kommen.

Grundsätzlich werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen nämlich nur dann von der Kasse übernommen, wenn vom Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker die Diagnose einer psychischen oder psychiatrischen Erkrankung gestellt wurde. Erst diese Diagnose begründet eine psychotherapeutische Behandlung. Versicherungstechnisch muss also eine sogenannte "psychische oder psychiatrische Erkrankung" vorliegen, damit die Krankenversicherung für diese Behandlungskosten aufkommt.

Was ist daran schlecht? Schließlich hat man ja dafür eine Versicherung.

Wenn deine Krankenversicherung auch nur einmal die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen hat, dann bist du bei der Versicherung als "psychisch erkrankt" bzw. "psychisch vorerkrankt" erfasst. 

Selbst Liebeskummer erhält einen Diagnoseschlüssel (z.B. F43.2 für die sogenannte Anpassungsstörung), wenn du darüber mit einem Psychotherapeuten sprichst und wenn dieses Gespräch von der Kasse bezahlt werden soll. Und wer während seines Studiums vielleicht zwei, drei Therapiesitzungen wegen Prüfungsangst genommen hat, wird von den Versicherern in die gleiche Schublade gesteckt.
  
Du kannst davon ausgehen, dass diese Tatsache in den Datenbanken der Versicherungen auf lange lange Zeit abgespeichert bleibt. Und das bedeutet für dich in der Regel folgendes:
1) Willst du in eine private oder zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, dann wird das nur noch schwer möglich sein. Als sogenannter "psychisch Vorerkrankter" bist du nun ein Risikopatient, der entweder gar nicht oder (und das ist schon die Ausnahme) nur zu deutlich höheren Versicherungsbeiträgen aufgenommen wird. Risikoaufschläge von 100,- Euro oder mehr pro Monat sind dann ohne weiteres möglich. Rechne dir einmal aus, was da in den kommenden Lebensjahren oder Lebensjahrzehnten auf dich zukommen kann. Siehe ►Stiftung Warentest

2) Mancher möchte sich zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Kranken- tagegeld-Versicherung absichern. Das kann eine durchaus sinnvolle Sache sein. Eine "psychische Vorerkrankung" stellt hierfür aber ein absolutes Ausschlusskriterium dar. Du wirst eine solche Versicherung in der Regel nicht mehr abschließen können. Siehe ►Deutsches Ärzteblatt

3) Vielleicht willst du auch eine Lebensversicherung abschließen. Vielleicht "musst" du sogar eine Lebensversicherung abschließen. Das kann möglich sein, wenn beispielsweise deine Bank zur Absicherung des gewünschten Kredites für dein Eigenheim eine Risikolebensversicherung verlangt.
Auch für Lebensversicherungen gilt: Eine "psychische Vorerkrankung" ist ein Ausschlusskriterium!
Keine Lebensversicherung - kein Kredit.

Diese drei Beispiel sollen einmal genügen.

Vor dem Verschweigen einer "psychischen Vorerkrankung" sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt, Du begehst damit eine "Anzeigepflichtverletzung". Da du vor dem Abschluss einer dieser o.g. Versicherungen deine Ärzte, Behandler und auch Vorversicherungen von der Schweigepflicht entbinden musst, kannst du davon ausgehen, dass eine "psychische Vorerkrankung" dem Versicherer sehr schnell bekannt wird. Das hat dann in aller Regel einen Leistungsausschluss bzw. das Ende der Versicherung zur Folge.
 

Wenn  du psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen willst, solltest du also gut überlegen, ob du diese über eine Krankenversicherung abrechnen willst oder ob du das Honorar, falls möglich, nicht doch lieber privat bezahlst. 

Nach einem ausführlichen Erstgespräch gebe ich dir gerne einen ungefähren, wenn auch unverbindlichen Ausblick auf die zu erwartenden Kosten für deine Therapie bei mir.



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Christine Rana Heilpraktikerin für Psychotherapie I Coaching I Yoga I Meditation
Gleichmannstr. 1, 81241 München I T: 0178/4012160 I Email: herzlichwillkommen@christinerana.com
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